Eigentumsübergang: Wichtiger Prozess beim Immobilienverkauf
Wann geht Ihr Eigentum in den Besitz der Immobilienkäufer*in über? Oft denken Eigentümer*innen fälschlicherweise, dass der Verkaufsprozess mit der Unterschrift auf dem Vertrag bereits abgeschlossen ist. Es dauert jedoch noch einige Zeit, bis die Immobilie offiziell nicht mehr Ihnen gehört. Was in dieser Phase des Eigentumsübergangs zu beachten ist, lesen Sie hier!
Prozess des Immobilienverkaufs
Sobald sich ein Interessent für Ihre Immobilie entschieden hat, kann der eigentliche Verkaufsprozess beginnen. Er beginnt mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages. Anschließend wird durch den Notar eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Diese sichert dem/der Käufer*in bis zur Bezahlung des Hauses oder der Wohnung zu, dass die Immobilie nicht anderweitig verkauft und auch keine Grundschuld mehr eingetragen werden kann.
Nach der Vormerkung, die beim Grundbuchamt beantragt werden muss, zahlt der/die Käufer*in den Kaufpreis und die Grundsteuer. Der Nachweis über die Begleichung der Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt erfolgt durch eine sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung”. Diese ist Voraussetzung für die Löschung der Vormerkung und die Eintragung des/der neuen Eigentümer*in im Grundbuch. Hierfür ist erneut der/die Notar*in zuständig. Mit der Eintragung ist die Eigentumsübertragung abgeschlossen.
Voraussetzungen und Besonderheiten im Prozess
Aber nicht nur der rechtliche, sondern auch der wirtschaftliche Übergang ist für beide Parteien von Interesse. Dieser Eigentumsübergang erfolgt zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt des Verkaufs Ihrer Immobilie. Zu diesem Zeitpunkt gehen alle Rechte und Pflichten an der Immobilie auf den Käufer über, sofern die jeweiligen Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises erfüllt sind.
Wichtige Voraussetzungen für die Auszahlung des Kaufpreises sind z.B. die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen über die Immobilie und die Bestätigung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Erst dann ist der Interessent zur Zahlung verpflichtet.
Aufgaben für den/die bisherige Besitzer*in
Als bisherige*r Eigentümer*in müssen Sie bei der Eigentumsübertragung nur dann tätig werden, wenn Sie keinen*e Makler*in mit dem Verkauf beauftragt haben. In diesem Fall übernimmt er oder sie diese Aufgaben für Sie. Bei einem Verkauf in Eigenregie müssen Sie sich selbst um den Notar kümmern und fristgerecht Anträge stellen.
Ihr Ansprechpartner für Eigentümer*innen: die IAD Immobilien Agentur Deutschland
Das Team der IAD Immobilien Agentur Deutschland unterstützt Sie nicht nur beim Eigentumsübergang, sondern auch schon davor! Wir helfen Ihnen auf dem Weg zum Eigentümerwechsel Ihrer Immobilie. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch zu wichtigen Terminen wie der Vertragsunterzeichnung. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein Beratungsgespräch!